Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Celekohr GmbH

1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, durch die die Celekohr GmbH gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) Dienstleistungen im Bereich der Erstellung von 3D-Modellen erbringt.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers (z. B. in seinen Einkaufsbedingungen) werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Celekohr GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss
2.1 Angebote der Celekohr GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot durch Unterzeichnung oder durch ausdrückliche Auftragserteilung (z. B. per E-Mail, Onlineformular o. Ä.) annimmt.
2.3 Der Auftraggeber hat im Rahmen der Auftragserteilung alle erforderlichen Unterlagen, Pläne, Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

3. Leistungsumfang / Änderung des Leistungsumfangs
3.1 Die Celekohr GmbH erstellt 3D-Modelle gemäß der im Angebot bzw. Vertrag beschriebenen Spezifikation.
3.2 Änderungswünsche des Auftraggebers (z. B. Anpassung, Erweiterung, Ergänzung) sind schriftlich zu beauftragen und werden gesondert berechnet, soweit sie über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen.
3.3 Der Auftraggeber wird frühzeitig über den Umfang zusätzlicher Kosten und Verzögerungen informiert.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Vertragserfüllung notwendigen Unterlagen (z. B. Pläne, Skizzen, Maße, technische Daten) in digitaler Form und in ausreichender Qualität zur Verfügung.
4.2 Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der Daten (z. B. Maßhaltigkeit, korrekte Maße, Qualität von Scans/Plänen) ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit die Celekohr GmbH nicht ausdrücklich die Überprüfung übernimmt.
4.3 Der Auftraggeber gewährleistet die notwendigen Nutzungsrechte und Rechte Dritter an den zur Verfügung gestellten Unterlagen.

5. Preise, Zahlungsbedingungen
5.1 Die in Angebot und Vertrag genannten Preise sind Festpreise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Zusatzleistungen, Änderungswünsche und Mehraufwand werden gesondert abgerechnet.
5.3 Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
5.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangt. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

6. Lieferzeit, Leistungszeit
6.1 Die Celekohr GmbH bemüht sich, die vereinbarten Fristen einzuhalten.
6.2 Die Frist beginnt, sobald alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig vorliegen und eine Anzahlung (falls vereinbart) geleistet ist.
6.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist und keine Nachteile entstehen.
6.4 Im Fall höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Hindernisse (z. B. Ausfall von Technologien, Lieferengpässe) verlängern sich Fristen angemessen.

7. Abnahme und Mängel
7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das gelieferte 3D-Modell unverzüglich nach Lieferung (Download oder Übergabe) zu prüfen und innerhalb von 14 Tagen schriftlich (z. B. per E-Mail) etwaige Mängel oder Abweichungen vom Vertrag zu rügen (Mängelanzeige).
7.2 Nach Ablauf dieser 14 Tage gilt das Werk als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist Mängel gerügt hat.
7.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat die Celekohr GmbH das Wahlrecht auf Nachbesserung oder Ersatzleistung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzleistung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber Herabsetzung (Minderung) oder Rücktritt verlangen.
7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

8. Zufriedenheitsgarantie / Widerrufsregelung
8.1 Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten bietet die Celekohr GmbH eine Zufriedenheitsgarantie: Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung/Abnahme schriftlich erklären, dass er mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist. In diesem Fall erfolgt eine Rückabwicklung oder Nachbesserung nach Vereinbarung.
8.2 Die Frist beginnt mit dem Tag der Abnahme bzw. dem Tag, an dem der Auftraggeber das Modell in Nutzung nehmen kann.
8.3 Nach Ablauf dieser 14 Tage ist diese Zufriedenheitsgarantie ausgeschlossen – der Auftraggeber kann sich dann nur auf die regulären Mängelrechte gemäß § 7 berufen.
8.4 Die Inanspruchnahme der Zufriedenheitsgarantie entbindet nicht von der Pflicht zur Mitwirkung bei der Behebung möglicher Mängel.

9. Nutzungsrechte / Urheberrechte
9.1 Die Celekohr GmbH räumt dem Auftraggeber, nach vollständiger Zahlung, ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht am gelieferten 3D-Modell für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein (z. B. Import in Energiedaten-Software).

10. Haftung

10.1 Die Celekohr GmbH stellt ausschließlich digitale 3D-Modelle und Konstruktionsdaten zur Verfügung. Diese dienen ausschließlich zu Visualisierungs- und Planungszwecken und stellen keine technische oder statische Freigabe dar.

10.2 Eine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden, die aus der Verwendung der gelieferten 3D-Modelle entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Nutzungsausfall, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10.6 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die gelieferten 3D-Modelle vor der praktischen Umsetzung, Produktion oder baulichen Nutzung fachlich prüfen zu lassen.

11. Vertragsdauer / Kündigung
11.1 Der Vertrag endet mit der Abnahme und vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen.
11.2 Eine ordentliche Kündigung während der Ausführung ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
11.3 Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, bleibt der Anspruch der Celekohr GmbH auf Vergütung für den bereits erbrachten Leistungsumfang bestehen.

12. Vertraulichkeit
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages bekannt werdenden vertraulichen Informationen (z. B. technische Zeichnungen, Entwürfe, Daten) geheim zu halten und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.
12.2 Diese Verpflichtung besteht auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.

13. Datenschutz
13.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der gesondert veröffentlichten Datenschutzerklärung der Celekohr GmbH (DSGVO).
13.2 Der Auftraggeber stimmt zu, dass zur Vertragserfüllung notwendige personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden.

14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
14.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
14.3 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Celekohr GmbH.
14.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.