AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER CELEKOHR GMBH

Stand: 06.08.2026

  1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, durch die die Celekohr GmbH (nachfolgend „Celekohr“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) Leistungen im Bereich der Erstellung digitaler Gebäudemodelle erbringt.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Celekohr ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Celekohr in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  1. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Angebote von Celekohr sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot durch Unterzeichnung oder durch ausdrückliche Auftragserteilung in Textform, etwa per E-Mail oder über das Onlineformular, annimmt.

2.3 Der Auftraggeber stellt im Rahmen der Auftragserteilung alle erforderlichen Unterlagen, Pläne, Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

  1. LEISTUNGSUMFANG UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN

3.1 Celekohr erstellt digitale Gebäudemodelle gemäß der im Angebot beziehungsweise im Vertrag beschriebenen Spezifikation.

3.2 Celekohr ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer sowie technische Hilfsmittel einschließlich cloudbasierter und KI-gestützter Systeme einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt. Sämtliche Arbeitsergebnisse werden vor Auslieferung durch Mitarbeitende von Celekohr geprüft.

3.3 Änderungswünsche des Auftraggebers sind in Textform zu beauftragen und werden gesondert berechnet, soweit sie über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehen.

3.4 Celekohr informiert den Auftraggeber vor Ausführung über den Umfang zusätzlicher Kosten und über zu erwartende Verzögerungen.

  1. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

4.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Vertragserfüllung notwendigen Unterlagen, insbesondere Pläne, Skizzen, Maße und technische Daten, in digitaler Form und in für die Auswertung geeigneter Qualität zur Verfügung.

4.2 Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der überlassenen Daten, insbesondere für Maßhaltigkeit und Lesbarkeit von Scans und Plänen, ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit Celekohr nicht ausdrücklich die Überprüfung übernommen hat. Erkennt Celekohr offensichtliche Mängel der Unterlagen, weist sie den Auftraggeber hierauf hin.

4.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er zur Überlassung der Unterlagen berechtigt ist und dass der vertragsgemäßen Verwendung keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber- oder Datenschutzrechte, entgegenstehen.

4.4 Der Auftraggeber stellt Celekohr von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Zusicherung nach Ziffer 4.3 beruhen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Celekohr informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche und trifft ohne Zustimmung des Auftraggebers keine Anerkenntnisse oder Vergleiche.

4.5 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

  1. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Die in Angebot und Vertrag genannten Preise sind Festpreise, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Zusatzleistungen, Änderungswünsche und Mehraufwand aufgrund unzureichender Unterlagen werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.

5.3 Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

5.4 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

5.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  1. LEISTUNGSZEIT

6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Zeitangaben.

6.2 Die Frist beginnt, sobald alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig vorliegen und eine gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung geleistet ist.

6.3 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

6.4 Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger von Celekohr nicht zu vertretender Hindernisse verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Celekohr informiert den Auftraggeber unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als [zwei Monate], ist jede Partei zum Rücktritt berechtigt.

  1. ABNAHME UND MÄNGELRECHTE

7.1 Nach Lieferung des Gebäudemodells fordert Celekohr den Auftraggeber in Textform zur Abnahme auf und weist dabei auf die Rechtsfolge nach Ziffer 7.3 hin.

7.2 Der Auftraggeber prüft die Lieferung unverzüglich und zeigt Mängel oder Abweichungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung in Textform an.

7.3 Zeigt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keinen Mangel an, gilt das Werk als abgenommen.

7.4 Bei berechtigter Mängelanzeige leistet Celekohr nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 10.

7.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme.

7.6 Ziffer 7.5 gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  1. ZUFRIEDENHEITSZUSAGE

8.1 Zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gewährt Celekohr eine freiwillige Zufriedenheitszusage. Erklärt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform, dass das Ergebnis seinen Erwartungen nicht entspricht, wird Celekohr das Modell einmalig nach den Vorgaben des Auftraggebers überarbeiten.

8.2 Ist der Auftraggeber auch nach der Überarbeitung nicht zufrieden, kann er den Vertrag rückabwickeln. In diesem Fall erstattet Celekohr die gezahlte Vergütung vollständig; das gelieferte Modell ist zu löschen und darf nicht weiterverwendet werden.

8.3 Die Zufriedenheitszusage ist eine freiwillige Leistung und begründet keine Garantie im Rechtssinne. Die gesetzlichen Mängelrechte nach Ziffer 7 bleiben unberührt und werden durch diese Zusage weder eingeschränkt noch verlängert.

8.4 Nach Ablauf der Frist nach Ziffer 8.1 stehen dem Auftraggeber ausschließlich die Rechte nach Ziffer 7 zu.

  1. NUTZUNGSRECHTE

9.1 Celekohr räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, das gelieferte Gebäudemodell für eigene Zwecke zu nutzen, zu bearbeiten und in beliebige Softwareumgebungen zu importieren.

9.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Modell im Rahmen seiner eigenen vertraglichen Leistungen an seine Auftraggeber und an von diesen beauftragte Dritte weiterzugeben und ihnen entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.

9.3 Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen bei Celekohr. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.

9.4 Celekohr ist berechtigt, das Projekt nach Abschluss in anonymisierter Form, ohne Objektadresse, ohne Namen und ohne sonstige Rückschlüsse auf den Auftraggeber oder das konkrete Objekt, zu Referenzzwecken zu verwenden. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

  1. HAFTUNG

10.1 Celekohr stellt digitale Gebäudemodelle und Konstruktionsdaten zur Verfügung. Diese dienen der Visualisierung, der Planung und der Weiterverarbeitung in Energieberatungs- und CAD-Software. Sie stellen keine technische, bauordnungsrechtliche oder statische Freigabe dar und ersetzen keine fachliche Prüfung.

10.2 Der Auftraggeber prüft die gelieferten Modelle vor ihrer Verwendung für Planungs-, Genehmigungs- oder Bauzwecke fachlich auf Plausibilität und Eignung.

10.3 Celekohr haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

10.4 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Celekohr begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

10.5 Die Haftung nach Ziffer 10.4 ist der Höhe nach auf [Betrag oder Berechnungsgrundlage eintragen] begrenzt.

10.6 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber.

10.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Celekohr.

10.8 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  1. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

11.1 Der Vertrag endet mit der Abnahme und der vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen.

11.2 Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen. Kündigt er, ohne dass Celekohr dies zu vertreten hat, behält Celekohr den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich dessen, was Celekohr durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass Celekohr fünf Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines abweichenden Betrages unbenommen.

11.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

11.4 Kündigungen bedürfen der Textform.

  1. VERTRAULICHKEIT

12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen, insbesondere technische Zeichnungen, Entwürfe, Berechnungen und Geschäftsdaten, geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.

12.2 Celekohr ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Unterauftragnehmer sowie an Anbieter technischer Dienste einschließlich cloudbasierter Speicher-, Verarbeitungs- und KI-Dienste weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Celekohr verpflichtet diese Dritten auf eine entsprechende Vertraulichkeit.

12.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden, der empfangenden Partei bereits vor Mitteilung bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

12.4 Die Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.

  1. DATENSCHUTZ

13.1 Celekohr verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzinformation unter https://celekohr.de/datenschutz/.

13.2 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der zur Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einer gesonderten Einwilligung bedarf es hierfür nicht.

13.3 Enthalten die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen personenbezogene Daten Dritter, ist der Auftraggeber für die Zulässigkeit der Übermittlung verantwortlich. Ziffer 4.4 gilt entsprechend.

13.4 Soweit Celekohr im Einzelfall personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Celekohr stellt hierfür eine Vertragsvorlage bereit.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.

14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Celekohr, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Celekohr ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

14.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.