Softwarenutzungsvertrag

Stand: 19.08.2026

1. Geltungsbereich und Verhältnis zu den AGB

1.1 Diese Softwarenutzungsvereinbarung regelt die Nutzung der Onlineplattform app.celekohr.de (nachfolgend „Plattform“) durch den Nutzer, insbesondere den Upload von Gebäudeplänen und die Nutzung der Software vor und unabhängig von einer konkreten Auftragserteilung.

1.2 Sie gilt zusätzlich zu und unabhängig von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Celekohr GmbH. Kommt zwischen den Parteien ein Werkvertrag über die Erstellung eines digitalen Gebäudemodells zustande, gelten für dessen Durchführung die AGB der Celekohr GmbH. Diese Vereinbarung bleibt für die Nutzung der Plattform selbst daneben anwendbar.

1.3 Mit dem Absenden eines Uploads über die Plattform stimmt der Nutzer dieser Softwarenutzungsvereinbarung sowie der Datenschutzerklärung zu.

2. Zugang und Nutzungsrecht

2.1 Celekohr räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht ein, die Plattform im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Funktion zu nutzen, insbesondere zum Hochladen von Grundrissplänen und zur Einsicht des Bearbeitungsstatus.

2.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder Dritten ohne Zustimmung von Celekohr zugänglich zu machen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.

2.3 Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Plattform automatisiert, insbesondere durch Skripte, Bots oder vergleichbare Verfahren, oder in einer Weise zu nutzen, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigt.

2.4 Celekohr ist berechtigt, den Zugang zur Plattform bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung vorübergehend zu sperren.

3. Upload von Unterlagen vor Auftragserteilung

3.1 Der Nutzer bleibt bis zum Zustandekommen eines Werkvertrags jederzeit berechtigt, hochgeladene Unterlagen zu löschen oder deren Löschung zu verlangen.

3.2 Kommt innerhalb von 30 Tage nach dem Upload kein Auftrag zustande, ist Celekohr berechtigt, die hochgeladenen Unterlagen zu löschen.

3.3 Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Berechtigung zur Überlassung der hochgeladenen Unterlagen gilt Ziffer 4.3 und 4.4 der AGB der Celekohr GmbH entsprechend, auch wenn im Zeitpunkt des Uploads noch kein Werkvertrag besteht.

3.4 Eine inhaltliche Bearbeitung, Auswertung oder Weitergabe hochgeladener Unterlagen zu anderen Zwecken als der Erstellung eines Angebots beziehungsweise der Vertragsanbahnung erfolgt nicht.

4. Verfügbarkeit der Plattform

4.1 Celekohr ist bemüht, die Plattform mit einer Verfügbarkeit von im Jahresmittel 98% bereitzustellen. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Celekohr oder höherer Gewalt nicht erreichbar ist.

4.2 Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht. Celekohr kann Funktionen der Plattform ändern, einschränken oder einstellen, soweit dies dem Nutzer unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar ist.

4.3 Celekohr informiert über geplante Wartungsarbeiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit nach Möglichkeit im Voraus.

5. Haftung für die Softwarenutzung

5.1 Celekohr haftet für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Plattform sowie für Datenverlust im Zusammenhang mit deren Nutzung nach denselben Grundsätzen wie in Ziffer 10 der AGB der Celekohr GmbH geregelt.

5.2 Für den Verlust hochgeladener Unterlagen empfiehlt Celekohr dem Nutzer, eigene Kopien der Originalunterlagen aufzubewahren.

5.3 Ziffer 10.1 und 10.2 der AGB der Celekohr GmbH gelten entsprechend für über die Plattform erzeugte oder angezeigte Inhalte.

6. Vertragsdauer und Beendigung des Zugangs

6.1 Der Zugang zur Plattform besteht, solange dies für die Anbahnung oder Durchführung eines Auftrags erforderlich ist, sowie darüber hinaus, solange ein Nutzerkonto besteht.

6.2 Celekohr kann den Zugang zur Plattform mit einer Frist von 7 Tagen kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verstoß gegen Ziffer 2, bleibt unberührt.

6.3 Der Nutzer kann die Nutzung der Plattform jederzeit beenden.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Softwarenutzungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

7.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.

7.3 Es gelten Ziffer 14.3 und 14.4 der AGB der Celekohr GmbH entsprechend.